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Geschenk kaputt: Wer reklamiert?

Kurz beantwortet

Reklamieren kann zunächst die Person, die das Geschenk gekauft hat; sie kann ihre Mängelrechte aber an die beschenkte Person abtreten. Bei neuer Ware vom Händler gilt die Gewährleistung zwei Jahre ab Lieferung an die kaufende Person, nicht ab der Bescherung. Wird bei einem Kauf ab dem 31. Juli 2026 repariert, verlängert sich die Frist einmalig um zwölf Monate.

Fundraum Redaktion · 3 Minuten Lesezeit

Wer reklamiert?

Vertragspartner des Händlers ist die schenkende Person. Am einfachsten meldet sie den Mangel selbst. Soll die beschenkte Person reklamieren, tritt die schenkende Person ihr die Mängelrechte ab; schriftlich mit Produkt und Kaufdatum ist das am klarsten.

Ein Kassenzettel ist gesetzlich keine Pflicht, aber im Streitfall musst du Kauf und Kaufzeitpunkt beweisen. Lass dir deshalb Rechnung, Bestellbestätigung oder Kontoauszug geben. Bei Marktplätzen steht der tatsächliche Verkäufer in der Bestellung.

Die Reklamation in vier Schritten

  1. Defekt beschreiben: Was funktioniert nicht, seit wann? Fotos oder ein kurzes Video machen das nachvollziehbar.
  2. Kauf belegen: Bestellnummer, Beleg und Produktbezeichnung mitschicken. Das Datum der Bescherung zählt nicht, maßgeblich ist die Lieferung.
  3. Reparatur oder Ersatz wählen: Die Wahl hat der Käufer. Der Händler darf die gewählte Art nur bei unverhältnismäßigen Kosten verweigern. Bei Käufen ab dem 31. Juli 2026 muss er ausdrücklich auf dieses Wahlrecht hinweisen.
  4. Ware bereitstellen: Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten der Nacherfüllung trägt der Verkäufer. Scheitert sie, kommen Rücktritt oder Minderung in Betracht.

Welche Fristen gelten?

ZeitraumBedeutung bei neuer Ware vom Händler
Zwei Jahre ab AblieferungGewährleistungsfrist. Die spätere Übergabe des Geschenks startet sie nicht neu.
Erstes JahrZeigt sich der Mangel jetzt, wird vermutet, dass er schon bei Lieferung bestand. Du musst nur zeigen, dass die Ware nicht funktioniert.
DanachAnsprüche bestehen weiter, aber du musst im Streitfall beweisen, dass der Mangel schon bei Lieferung da war.
Plus zwölf MonateBei Kaufverträgen ab dem 31. Juli 2026, wenn der Mangel durch Reparatur behoben wird (§ 475e Abs. 5 BGB). Die Beweiserleichterung bleibt aufs erste Jahr beschränkt.

Bewahre deshalb auch Reparaturauftrag und Rückgabebeleg auf.

Gewährleistung ist nicht Garantie

Die gesetzliche Gewährleistung richtest du an den Verkäufer, nicht an den Hersteller. Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung mit eigenen Bedingungen. Frag bei einer angebotenen Reparatur nach, auf welcher Grundlage sie läuft.

Die Originalverpackung ist keine Voraussetzung für eine Reklamation. Das unterscheidet einen Mangel vom Umtausch wegen Nichtgefallens, siehe Geschenk umtauschen: Laden oder online? Bei Käufen von Privatpersonen oder gebrauchter Ware können abweichende Regeln gelten.

Quellen

Quellenstand: 25. Oktober 2026.

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