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Geschenke verschicken

Warensendung mit Grußkarte verschicken?

Kurz beantwortet

Nein, eine persönliche Grußkarte darf nicht in eine Warensendung der Deutschen Post; erlaubt sind nur warenbegleitende Unterlagen wie Rechnung oder Lieferschein. Soll die Karte beim Geschenk liegen, nimm ein DHL Päckchen (bis 2 kg) oder Paket.

Fundraum Redaktion · 2 Minuten Lesezeit

Was darf in eine Warensendung?

Die Deutsche Post unterscheidet Waren von schriftlichen Mitteilungen. Eine persönliche Grußkarte ist eine Mitteilung und gehört deshalb nicht in die Warensendung. Erlaubt sind nur warenbegleitende Unterlagen wie Rechnungen oder Lieferscheine.

Was ist mit einer Karte zum Geschenk?

Soll die Karte zusammen mit dem Geschenk ankommen, prüfe ein DHL-Päckchen: Laut Post dürfen hier schriftliche Mitteilungen wie Grußkarten beiliegen. Alternativ kannst du die Karte getrennt als Brief oder Postkarte verschicken.

Gewicht und Maße vergleichen

VersandartKarteGewicht
WarensendungKeine persönliche MitteilungBis 1.000 g; mit Gewichtszuschlag bis 2.000 g
DHL PäckchenGrußkarte zulässigBis 2 kg

Die Warensendung darf laut Post höchstens 35,3 × 25 × 5 cm groß sein und muss oberhalb der Anschrift als „Warensendung“ bezeichnet werden. Das DHL Päckchen gibt es in Größe S (bis 35 × 25 × 10 cm) und M (bis 60 × 30 × 15 cm), ohne Sendungsverfolgung und ohne Haftung. Für ein wertvolles Geschenk ist das DHL Paket mit Sendungsverfolgung und Haftung bis 500 € die sicherere Wahl.

Quellen

Quellenstand: 28. Oktober 2026.

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