So rechnest du das Ablaufdatum aus
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt erst am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB) – beim Gutschein also mit dem Ende des Kaufjahres. Wann du ihn verschenkst oder bekommst, ändert daran nichts.
| Gutschein gekauft | Einlösbar bis spätestens |
|---|---|
| Mai 2022 | 31. Dezember 2025 |
| Januar 2024 | 31. Dezember 2027 |
| Dezember 2024 | 31. Dezember 2027 |
| Mai 2026 | 31. Dezember 2029 |
Ob im Januar oder im Dezember gekauft: Innerhalb eines Jahres endet die Frist am selben Tag. Den Kaufzeitpunkt zeigt der Kassenbon oder die Bestellbestätigung der schenkenden Person.
Aufgedrucktes Datum: Gilt es?
Befristungen wie „einzulösen bis …“ oder „zwei Jahre gültig“ sind meist zulässig, weil Händler ihren Warenbestand planen dürfen. Eine zu knappe Frist ist aber unwirksam; dann kannst du bis zum Ende der Dreijahresfrist einlösen. Das Oberlandesgericht München hat 2008 entschieden, dass ein Online-Händler Gutscheine für Wareneinkäufe nicht auf ein Jahr befristen darf (Az. 29 U 3193/07).
Anders bei Gutscheinen für eine bestimmte Leistung: Ein Gutschein für eine bestimmte Theateraufführung gilt nur, solange das Stück gespielt wird.
Datum abgelaufen – was jetzt?
| Situation | Was du verlangen kannst |
|---|---|
| Frist zu kurz, drei Jahre noch nicht um | Einlösung bis zum Ende der Verjährung |
| Wirksame Frist abgelaufen, drei Jahre noch nicht um | Nach Auffassung der Verbraucherzentrale den Geldwert, abzüglich des entgangenen Gewinns des Händlers |
| Drei Jahre ab Jahresende vorbei | Nichts mehr, wenn der Händler sich auf Verjährung beruft; nur Kulanz |
Wie hoch der entgangene Gewinn ist, entscheidet sich im Einzelfall. Frag beim Händler nach, bevor du den Gutschein wegwirfst.
Weitere häufige Fragen
- Geld statt Gutschein: Einen Anspruch auf Barauszahlung hast du nicht.
- In Teilen einlösen: Gesetzlich nicht geregelt. Ist es für den Händler zumutbar, sollte er es akzeptieren; den Rest vermerkt er auf dem Gutschein oder gibt eine neue Gutschrift. Eine Auszahlung des Rests gibt es nicht.
- Name auf dem Gutschein: In der Regel darf ihn trotzdem jemand anderes einlösen. Ausnahmen gelten bei Leistungen, die auf eine Person zugeschnitten sind.
- Preise gestiegen: Ein Gutschein über 30 Euro bleibt 30 Euro wert. Lautet er auf eine Leistung ohne Betrag, etwa „eine Fußmassage“, musst du nichts zuzahlen.
- Anbieter insolvent: Du meldest den Gutschein als Forderung beim Insolvenzverwalter an; meist bekommst du deutlich unter fünf Prozent des Werts.
- Gutschein verloren: Ein Geschenkgutschein ist rechtlich ein kleines Inhaberpapier: Eingelöst wird für die Person, die ihn vorlegt. Verloren ist er deshalb meist weg – bewahre ihn sicher auf.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Gutscheine als Geschenk – so lange sind sie gültig (Stand 24.11.2025)
- § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist
- § 199 BGB: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist
- Verbraucherinformation Bayern (Verbraucherzentrale Bayern): Geschenkgutscheine – Einlösung, Befristung und Verjährung (Stand 11.10.2024)
Quellenstand: 25. Oktober 2026.